Die Abkürzung für AVGS bedeutet Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Der AVGS Gutschein ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter. Ob einem der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein tatsächlich ausgehändigt wird ist Ermessenssache des persönlichen Jobvermittlers. Soll heißen, er kann bewilligt werden, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht! Verrechnen gegenüber der Agentur für Arbeit können den Gutschein nur AZAV zertifizierte Bildungsträger.
Förderfähige Personen nach § 45 SGB III
Arbeitslose
Ausbildungssuchende
Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht
Darüber hinaus gelten als „von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen“ auch Absolventen einer Hochschule, Selbstständige, Berufsrückkehrer & Arbeitnehmer aus Transfergesellschaften in Bezug auf (Massenentlassung). Der AVGS hat den Vorteil, dass er für Einzelcoaching gilt. Die meisten der Bildungsträger sind dazu übergegangen, Coaching oder Beratung für berufliche Bildung mit AVGS zertifizieren zu lassen. Das Einzelcoaching ist durchaus effektiver als ein Gruppencoaching! Dem Coach, Berater oder Dozenten bleibt viel mehr Zeit auf die Einzelheiten der einzelnen Teilnehmer einzugehen. Nicht nur die Atmosphäre wird dadurch positiv beeinflusst, auch das lernen oder vielmehr die Selbstreflexion fällt wesentlich leichter.
Ziel der Maßnahme
Berufliche Eingliederung
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Verringerung der Vermittlungshemmnisse
Versicherungspflichtige Beschäftigung
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Abschließend:
Der AVGS ist für Leistungsempfänger ein Instrument um Bildungsangebote kostenfrei wahrnehmen zu können. Es ist allen förderfähigen Personen zu raten, sich beim zuständigen Amt um einen AVGS zu bemühen. Er kann für sehr verschiedene Beratungsformate und Coachings bis hin zur Vorbereitung einer Existenzgründung eingesetzt werden.